§ 4 · Glossar · 19 Begriffe

Glossar

Fachbegriffe kurz erklärt — von AfA bis Zinsbindung.

AfA
Absetzung für Abnutzung — die steuerliche Abschreibung des Gebäudes, i. d. R. 2 % p. a. bei Bestand, 3 % bei Neubauten ab 2023. Nur der Gebäudeanteil ist abschreibbar, nicht das Grundstück.
Annuität
Gleichbleibende Kreditrate aus Zins und Tilgung. Der Zinsanteil sinkt über die Laufzeit, der Tilgungsanteil steigt entsprechend.
Anschaffungsnahe Herstellungskosten
Instandhaltungskosten in den ersten 3 Jahren nach Kauf, die netto 15 % der Gebäude-Anschaffungskosten übersteigen. Sie müssen dann abgeschrieben werden statt sofort absetzbar zu sein.
Beleihungswert
Der Wert, den die Bank der Immobilie als Sicherheit beimisst — meist unter dem Kaufpreis. Basis für Zinskonditionen und maximale Darlehenshöhe.
Erbbaurecht
Das Recht, auf fremdem Grund ein Gebäude zu besitzen, gegen laufenden Erbbauzins. Reduziert den Kaufpreis, erschwert aber Finanzierung und Wiederverkauf.
Grunderwerbsteuer
Einmalige Steuer beim Immobilienkauf, je nach Bundesland 3,5 % bis 6,5 % des Kaufpreises.
Hausgeld
Monatliche Vorauszahlung des Wohnungseigentümers an die WEG. Nur der nicht umlagefähige Teil (z. B. Verwaltung, Rücklage) belastet die Rendite — der Rest wird auf Mieter umgelegt.
Kappungsgrenze
Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete sind auf 20 % in 3 Jahren begrenzt, in angespannten Märkten auf 15 %.
Kaufpreisfaktor
Kaufpreis geteilt durch Jahreskaltmiete. Gängigste Vergleichskennzahl; niedriger Faktor = höhere Bruttorendite.
Mietpreisbremse
In ausgewiesenen Gebieten darf die Neuvertragsmiete max. 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — mit Ausnahmen (Neubau, umfassende Modernisierung, Vormiete).
Nießbrauch
Umfassendes Nutzungsrecht an einer Immobilie (inkl. Vermietung), oft bei Schenkungen. Eine mit Nießbrauch belastete Immobilie ist deutlich weniger wert und kaum beleihbar.
Sondereigentum
Der Teil der Eigentumswohnung, der dir allein gehört (Wohnungsinneres). Abgrenzung zum Gemeinschaftseigentum regelt die Teilungserklärung.
Sonderumlage
Einmalige Zusatzzahlung aller Eigentümer, wenn die Rücklage für eine Maßnahme nicht reicht — das klassische Risiko bei schlecht gepflegten WEGs.
Spekulationsfrist
Verkauf einer vermieteten Immobilie ist nach 10 Jahren Haltedauer steuerfrei (§ 23 EStG). Bei Selbstnutzung verkürzt sich die Frist.
Teilungserklärung
Notarielle Urkunde, die ein Gebäude in Wohnungseigentum aufteilt und Sonder- von Gemeinschaftseigentum abgrenzt. Pflichtlektüre vor jedem Wohnungskauf.
Tilgung
Der Teil der Kreditrate, der die Schuld tatsächlich reduziert. Anfängliche Tilgung von 2 % ist Standard; höhere Tilgung = schneller schuldenfrei, aber weniger Cashflow.
Vergleichsmiete
Die ortsübliche Miete laut Mietspiegel — Referenz für Mieterhöhungen und Mietpreisbremse.
WEG
Wohnungseigentümergemeinschaft — alle Eigentümer eines aufgeteilten Gebäudes. Entscheidet per Beschluss über das Gemeinschaftseigentum.
Zinsbindung
Zeitraum mit garantiertem Sollzins (üblich 10–15 Jahre). Danach droht bei der Anschlussfinanzierung ein Zinsänderungsrisiko auf die Restschuld.